AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Alpin View“ Vermieter:
Julia Garber, Zellberg 155, 6277 Zellberg
Vorbemerkung: Mit den nachfolgenden Regelungen sollen Missverständnisse vermieden werden. Generell klärt ein direktes Gespräch die Dinge meistens aber besser als jedes Regelwerk.
1. Kontaktdaten (Vermieterin)
Alpin View
Zellberg 155
6277 Zellberg
Tel: +43 (0)6642419218 E-Mail: julia@alpinview.at
2. Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über die Vermieterin, die „Stiftung kultureller Förderung und Bewahrung des Lebenswerkes von Dietrich und Christel Kittner“, die per Internet, schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter per Mail, Brief oder Fax erfolgte.
3. Zahlung des Vertragspreises
Mit der Miete werden pauschal verbindlich die Kosten der Endreinigung und die an die Gemeinde abzuführende Kurtaxe in Rechnung gestellt.
30 % der Grundmiete und Nebenkosten sind innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Buchungsbestätigung auf das Konto der Stiftung zu überweisen. Der Restbetrag ist bis 10 Tage vor Reiseantritt fällig und zu überweisen.
Für den Fall einer kurzfristigen Buchung ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen oder ausnahmsweise nach Vereinbarung bei der Anreise zu entrichten. Eine Kaution wird nicht erhoben.
4. Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme des Ferienhauses ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10.00 Uhr.
5. Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Die Kosten der Endreinigung werden mit der Miete erhoben. Bei Abreise sind Türen und Fenster zu schließen, das Geschirr ist gespült zu hinterlassen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen.
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle zu. Etwaige Mängel (Beschädigung bzw. Verlust von Inventar) sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
6. Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen wegen der zu entrichtenden Kurtaxe. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
7. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Die Mieter werden gebeten, innerhalb der Ferienwohnungen nicht zu rauchen. Im Freien werden Aschenbecher bereitgestellt.
8. Instandhaltung der Ferienwohnung
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln oder vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellung zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, andernfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
9. Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.
10. Rückabwicklung des Vertrages
Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten
- Stornierung der Buchung bis 60 Tage vor Mietbeginn: € 50,00 (pauschale Bearbeitungsgebühr)
- Stornierung der Buchung ab 59. bis 30. Tag vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises
- Stornierung der Buchung ab 29. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Für den Fall eines Rücktritts und einer möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von € 50,00.
Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.
11. Nutzungsregeln
Die in den Ferienwohnungen ausgelegten Hausordnungen für die jeweiligen Ferienhäuser und die Grundstücke sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für die etwaige Nutzung eines Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die dann gültigen „WLAN-Nutzungsregeln“ zu berücksichtigen.